Steuerberater wechseln als Privatperson – so funktioniert es und das solltest du beachten

Du bist mit deinem aktuellen Steuerberater nicht mehr zufrieden – aber weißt nicht genau, wie ein Wechsel abläuft? Das kennen wir. Viele Menschen schieben den Gedanken jahrelang vor sich her, weil sie befürchten, dass es kompliziert wird oder dass sie ihren Steuerberater damit verletzen.

Spoiler: Es ist einfacher, als du denkst. Und du hast jedes Recht dazu.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Nicht jede Unzufriedenheit bedeutet, dass du sofort wechseln musst. Aber es gibt Situationen, in denen ein Wechsel wirklich Sinn ergibt:

  • Du wartest jedes Jahr ewig auf deine Steuererklärung
  • Deine Fragen bleiben unbeantwortet oder werden abgewimmelt
  • Du hast das Gefühl, dein Fall wird nicht individuell betrachtet
  • Die Kommunikation läuft schleppend oder gar nicht
  • Du hast dich verändert – Heirat, Hauskauf, Jobwechsel – und brauchst jemanden, der das wirklich versteht
  • Du möchtest einfach eine frische Perspektive

Kurz gesagt: Wenn du das Gefühl hast, dass dein Steuerberater nicht für dich arbeitet, sondern du für ihn – dann wird es Zeit.

Gibt es den richtigen Zeitpunkt für einen Wechsel?

Technisch gesehen kannst du jederzeit wechseln. Praktisch ist der beste Zeitpunkt nach Abschluss des laufenden Steuerjahres – also wenn deine letzte Steuererklärung eingereicht und der Bescheid bestandskräftig ist.

So vermeidest du, dass laufende Vorgänge hängen bleiben oder Unterlagen zwischen zwei Kanzleien hin- und herwandern.

Du kannst natürlich auch mitten im Jahr wechseln – es braucht dann etwas mehr Abstimmung, ist aber absolut machbar.

Schritt für Schritt: So läuft ein Steuerberater-Wechsel ab

1. Neue Kanzlei suchen und Erstgespräch führen

Bevor du irgendetwas kündigst, such dir erst eine neue Kanzlei. Ein gutes Erstgespräch kostet dich nichts – und du merkst schnell, ob die Chemie stimmt und ob dein neuer Steuerberater wirklich versteht, worum es bei dir geht.

2. Mandat beim alten Steuerberater kündigen

Das Mandatsverhältnis ist ein Dienstvertrag – du kannst es jederzeit kündigen, ohne Angabe von Gründen. Eine formlose schriftliche Kündigung per E-Mail oder Brief reicht aus.

Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nicht. Es sei denn, ihr habt vertraglich etwas anderes vereinbart – das ist aber eher selten.

3. Unterlagen anfordern

Nach der Kündigung hast du Anspruch auf alle dich betreffenden Unterlagen. Das beinhaltet:

  • Steuerbescheide der vergangenen Jahre
  • Eingereichte Steuererklärungen
  • Belege und Dokumente, die du dem Steuerberater übergeben hast
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt

Dein alter Steuerberater darf die Herausgabe nur verweigern, wenn noch offene Honorarforderungen bestehen. In dem Fall solltest du prüfen, ob diese berechtigt sind.

4. Vollmacht widerrufen

Wenn dein Steuerberater eine Vollmacht beim Finanzamt hat – und das ist fast immer so – musst du diese widerrufen. Das geht direkt über das Finanzamt oder gemeinsam mit deiner neuen Kanzlei.

5. Neuer Kanzlei alles übergeben

Deine neue Kanzlei braucht:

  • Die letzten Steuerbescheide (mindestens die letzten 3–4 Jahre)
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Relevante Belege für das laufende Jahr
  • Ggf. Unterlagen zu Immobilien, Kapitalanlagen, Unterhalt etc.

Je vollständiger du die Unterlagen übergibst, desto reibungsloser läuft der Start.

Was kostet ein Steuerberater-Wechsel?

Den Wechsel selbst kostet dich nichts – außer etwas Zeit für die Übergabe der Unterlagen.

Dein alter Steuerberater darf dir noch offene Honorare in Rechnung stellen. Neue Leistungen, die er nach Kündigung erbringt, darf er aber nicht mehr berechnen.

Deine neue Kanzlei rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab – genau wie deine alte. Du zahlst also nicht mehr, weil du gewechselt hast.

Muss ich meinem alten Steuerberater erklären, warum ich gehe?

Nein. Du schuldest keine Erklärung und keine Entschuldigung. Ein kurzes, freundliches Kündigungsschreiben reicht völlig aus.

Die meisten Steuerberater nehmen einen Wechsel professionell hin – das ist ein normaler Teil des Berufslebens.

Häufige Fragen beim Steuerberater-Wechsel

Was passiert mit laufenden Steuerverfahren? 

Laufende Verfahren – zum Beispiel ein Einspruch beim Finanzamt – müssen ordentlich übergeben werden. Dein neuer Steuerberater übernimmt die Vertretung, sobald er eine neue Vollmacht hat.

Kann ich mitten in der Steuererklärung wechseln? 

Ja, aber es ist etwas aufwendiger. Kläre vorher, welche Arbeiten dein alter Steuerberater bereits erledigt hat – und ob du diese noch bezahlen musst.

Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren? 

Als Privatperson empfehlen wir dir, Steuerbescheide und relevante Belege mindestens 3–4 Jahre aufzubewahren – also auch nach einem Wechsel.

Verliere ich steuerliche Vorteile, wenn ich wechsle? 

Nein. Deine steuerliche Situation bleibt dieselbe. Ein guter neuer Steuerberater kann sogar Vorteile entdecken, die bisher übersehen wurden.

Ein Wechsel lohnt sich – wenn es nicht mehr passt

Du hast das Recht auf eine Steuerberatung, die wirklich zu dir passt. Wer das Gefühl hat, nicht gut aufgehoben zu sein, sollte den Schritt wagen. Der Aufwand ist überschaubar – und der Gewinn kann groß sein.

Du überlegst, die Kanzlei zu wechseln? Bei der Steuerkanzlei Ostermeier in Regensburg und Weiden kannst du gerne ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren – wir schauen uns deine Situation gemeinsam an und erklären dir, wie ein Wechsel zu uns konkret aussehen würde.

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