FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir antworten dir auf die wichtigsten Fragen rund um Steuerberatung, Buchhaltung und Steuergestaltung

— für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen.

Gründung und Rechtsform

GmbH oder UG gründen - was ist steuerlich sinnvoller?

Die Wahl zwischen GmbH und UG hängt von Kapitalbedarf, Haftungsrisiko und Wachstumsplan ab. Eine GmbH bietet mehr Seriosität und Gestaltungsoptionen, erfordert aber mindestens 25.000 € Stammkapital. Die UG (haftungsbeschränkt) ist günstiger in der Gründung, muss aber Gewinne thesaurieren, bis das GmbH-Stammkapital erreicht ist. Steuerlich ähneln sich beide: Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Wir beraten dich individuell zu Holding-Strukturen und optimaler Gewinnausschüttung.

GmbH gründen Regensburg – Rechtsformwahl Steuerberatung – UG gründen Bayern – Kapitalgesellschaft Beratung

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler versteuerst du Gewinne direkt über die Einkommensteuer (bis zu 45 %). Eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) eignet sich, wenn mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig sind. Relevant: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon — können diese aber bis zu einem bestimmten Betrag auf die Einkommensteuer anrechnen. Wir analysieren deine Situation und zeigen Optimierungspotenziale auf.

Freiberufler Steuerberater – Einzelunternehmen Gewerbeanmeldung – GbR Steuerberatung Bayern – Personengesellschaft Steuer

Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender giltst, hängt nicht von deiner Selbsteinschätzung ab, sondern von der Art deiner Tätigkeit nach § 18 EStG. Katalogberufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Ingenieure sowie diesen ähnliche Tätigkeiten gelten als freiberuflich. Alles andere – Handel, Handwerk, viele Dienstleistungen – ist in der Regel gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig und hat direkte Auswirkungen auf deine Steuerlast. Wir prüfen deine Tätigkeit und sichern die richtige Einordnung von Anfang an ab.

Freiberufler oder Gewerbe – Abgrenzung Steuerberater – Katalogberuf § 18 EStG – Gewerbeanmeldung

Am besten schon vor der Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt. Wer erst nach der Gründung einen Steuerberater kontaktiert, verschenkt häufig Gestaltungsspielraum bei Rechtsform, Kapitalausstattung oder steuerlicher Erfassung. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Wahl zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung sowie die erste Buchhaltungsstruktur lassen sich am effizientesten vor dem ersten Geschäftsvorfall klären. Wir begleiten Gründer von der ersten Idee an.

Steuerberater für Gründer – Existenzgründung Beratung Weiden – Fragebogen steuerliche Erfassung – Gründungsberatung Regensburg

Buchhaltung und Jahresabschluss

Steuerkanzlei Ostermeier arbeitet 100 % digital und ist kompatibel mit DATEV, Lexoffice, sevDesk und FastBill. Belege können per App oder Upload eingereicht werden — kein Papierordner, kein Postversand. So bekommst du jederzeit aktuelle Zahlen als Entscheidungsgrundlage und wir können effizient für dich arbeiten.

Digitale Buchhaltung Steuerberater – DATEV Kanzlei Regensburg und Weiden – Lexoffice Steuerberater – papierlose Buchhaltung

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss (Bilanz + GuV) verpflichtet, der beim Bundesanzeiger offengelegt werden muss. Einzelkaufleute unter bestimmten Schwellenwerten können eine einfache EÜR erstellen. Die Frist für die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung liegt regulär am 31.07. des Folgejahres — mit einem Steuerberater verlängert sich diese deutlich. Wir übernehmen fristgerechte Erstellung und Einreichung.

Jahresabschluss Frist GmbH – EÜR Einnahmenüberschussrechnung – Steuererklärung Frist Verlängerung – Körperschaftsteuer Regensburg

Ja — wir übernehmen vollständig die Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern, monatlicher Lohnabrechnungen, Lohnsteueranmeldung und Jahresmeldungen. Digital und termingerecht, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.

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Für die meisten geschäftlichen Unterlagen – Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Kontoauszüge – gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Handelsbriefe und sonstiger Schriftverkehr müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Bei digitaler Buchhaltung reicht die revisionssichere elektronische Archivierung nach GoBD, ein Papierordner ist nicht zwingend nötig. Wir richten dir eine Ablage ein, die diesen Vorgaben entspricht und im Fall einer Betriebsprüfung sofort abrufbar ist.

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Die Vergütung richtet sich  nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt von Umsatz, Aufwand und Leistungsumfang ab – etwa laufende Buchhaltung, Jahresabschluss oder Steuererklärungen. Die gute Nachricht: Steuerberatungskosten für dein Unternehmen sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar und mindern damit direkt deinen Gewinn. Wir kalkulieren transparent und passend zu deinem tatsächlichen Bedarf – ohne unnötige Pauschalen.

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Steuergestaltung & Optimierung

Es gibt mehrere legale Gestaltungsoptionen: Holding-Struktur (Gewinnausschüttung von Tochter- an Muttergesellschaft nahezu steuerfrei), angemessenes Geschäftsführergehalt, betriebliche Altersvorsorge, Investitionsabzugsbetrag (IAB) und gezielte Thesaurierung statt Ausschüttung. Auch Verlustverrechnung und Wirtschaftsjahresgestaltung bieten Spielraum. Wir analysieren deine Situation ganzheitlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Steuerstrategie.

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Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und der aktuelle Umsatz voraussichtlich unter 100.000 € bleibt.

Vorteil: einfachere Rechnungsstellung.

Nachteil: keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Für Gründer mit hohen Anfangsinvestitionen oder B2B-Kunden ist der Regelsteuersatz oft günstiger. Wir prüfen, was für deinen Start optimal ist.

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Grenzüberschreitende Geschäfte werfen komplexe Fragen auf: Umsatzsteuer bei EU-Lieferungen, Betriebsstättenrisiken im Ausland, Verrechnungspreise bei verbundenen Unternehmen und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Wir beraten zu internationalen Sachverhalten — vorausschauend, bevor Strukturen problematisch werden.

Internationales Steuerrecht Beratung – Doppelbesteuerungsabkommen DBAEU – Umsatzsteuer grenzüberschreitend – Betriebsstätte Ausland

Ruhe bewahren und uns kontaktieren. Wir bereiten dich vollständig vor: Sichtung und Aufbereitung aller relevanten Unterlagen, direkte Kommunikation mit dem Finanzamt und Begleitung der gesamten Prüfung. Lückenlose digitale Dokumentation erleichtert die Prüfung erheblich. Als deine steuerliche Vertretung übernehmen wir den Kontakt mit dem Finanzamt.

Betriebsprüfung Steuerberater –Finanzamt Prüfung Begleitung – Außenprüfung Vorbereitung Bayern

Bei der 1-%-Regelung versteuerst du pauschal 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil – einfach in der Handhabung, aber bei geringer Privatnutzung oft teurer als nötig. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch bildet die tatsächlichen Kosten- und Nutzungsanteile ab und kann sich besonders bei hohem betrieblichem Nutzungsanteil oder älteren, günstigeren Fahrzeugen lohnen. Bei Elektrofahrzeugen gelten zudem reduzierte Bemessungsgrundlagen. Wir rechnen für dich durch, welches Modell steuerlich günstiger ist.

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Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du bis zu 50 % der Kosten für geplante Investitionen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung) bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd geltend machen – Voraussetzung sind bestimmte Gewinngrenzen. Das verschafft Liquidität und senkt die Steuerlast in Jahren mit hohem Gewinn, bevor die eigentliche Investition erfolgt. Wird die Investition später nicht getätigt, muss der Betrag rückwirkend versteuert werden. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe sich ein IAB für dich lohnt.

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Nachfolge & Unternehmensverkauf

Ob Share Deal (Verkauf von GmbH-Anteilen) oder Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter) hat massive steuerliche Konsequenzen. Bei Privatverkauf von GmbH-Anteilen gilt das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig). Es gibt Freibeträge für ältere Unternehmer (§ 16 EStG). Frühzeitige Planung — idealerweise 3–5 Jahre vor dem Verkauf — entscheidet über die Steuerlast. Wir begleiten dich von der Strukturierung bis zum Abschluss.

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Eine unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung an Kinder oder andere Angehörige unterliegt der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (Behaltefristen, Lohnsummenregelung, Fortführung des Betriebs) weitgehend steuerbegünstigt erfolgen. Entscheidend ist eine frühzeitige, mehrjährige Planung — insbesondere bei Betriebsvermögen, das die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG erfüllen soll. Wir begleiten Familienunternehmen bei der steuerlich optimierten Übergabe an die nächste Generation.

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Digitalisierung & Rechnungsstellung

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen im strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen und zu verarbeiten – eine reine PDF-Rechnung reicht dafür nicht mehr aus. Beim Versand gelten noch Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen, sofern der Empfänger zustimmt. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € verpflichtend E-Rechnungen versenden, kleinere Unternehmen haben bis Ende 2027 Zeit. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Wir prüfen, welche Fristen für dich gelten und richten deine Buchhaltung frühzeitig darauf ein.

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Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 2025 zwar E-Rechnungen empfangen können, sind vom Versand aber dauerhaft befreit und dürfen weiterhin klassische Rechnungen ausstellen. Freiwillig können sie E-Rechnungen versenden – für manche Geschäftspartner ist das inzwischen sogar die bevorzugte Variante. Wir beraten dich, ob sich eine freiwillige Umstellung für dein Geschäftsmodell schon jetzt lohnt.

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Steuern im laufenden Geschäftsbetrieb

Für die meisten kleinen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Gebäuden gilt seit 2022 eine ertragsteuerliche Befreiung – Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage sind einkommensteuerfrei, entsprechend entfällt auch der Abzug der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe. Umsatzsteuerlich unterliegt die Lieferung und Installation vieler Anlagen zudem dem Nullsteuersatz. Für größere gewerbliche Anlagen oder Sonderkonstellationen (z. B. Volleinspeisung, Gewerbebetrieb mit anderweitigem Zweck) gelten abweichende Regeln. Wir prüfen deine konkrete Anlage und Einordnung.

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Ja – die Tagespauschale für häusliche Arbeit beträgt 6 € pro Tag, gedeckelt auf maximal 1.260 € im Jahr, auch ohne separates häusliches Arbeitszimmer. Steht dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Pauschale sogar unbegrenzt für alle Tage im Homeoffice angesetzt werden. Ein vollwertiges, abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer kann alternativ mit den tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 € im Jahr abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. Wir finden für dich die beste Variante.

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Normalerweise muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats bzw. -quartals beim Finanzamt eingereicht und die Zahllast beglichen sein. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich diese Frist um einen weiteren Monat – das schafft spürbar mehr Luft für Buchhaltung und Liquiditätsplanung. Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Umsatzsteuer zu leisten, die am Jahresende verrechnet wird. Wir übernehmen den Antrag und die laufende Meldung für dich.

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Nach § 14 Abs. 4 UStG gehören unter anderem vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Liefer- bzw. Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuersatz zu den Pflichtangaben. Fehlt auch nur eine dieser Angaben, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen – ein Risiko, das besonders bei E-Rechnungen im strukturierten Datensatz genau geprüft wird. Wir kontrollieren deine Ein- und Ausgangsrechnungen regelmäßig auf Vollständigkeit.

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Nein – geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, die restlichen 30 % sind steuerlich nicht abzugsfähig. Voraussetzung für den Abzug ist ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg mit Anlass, Teilnehmer, Ort, Datum und Unterschrift – bei maschinell erstellten Belegen zusätzlich bestimmte formale Anforderungen an die Kassen- bzw. Rechnungserstellung. Die Umsatzsteuer ist dagegen zu 100 % als Vorsteuer abziehbar. Wir zeigen dir, worauf du bei der Belegführung achten musst.

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Wechsel & Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Ein Steuerberaterwechsel ist unkomplizierter, als viele denken: Nach der Kündigung beim bisherigen Steuerberater – meist zum Ende eines Beratungsjahres oder Quartals – fordern wir mit deiner Vollmacht alle relevanten Unterlagen und die bisherige Kommunikation mit dem Finanzamt an. Laufende Fristen behalten wir dabei durchgängig im Blick, sodass keine Lücke entsteht. Der eigentliche Wechsel lässt sich in der Regel unterjährig und reibungslos umsetzen. Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit deiner bisherigen Kanzlei.

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Ja – wir setzen auf digitale Zusammenarbeit über DATEV Unternehmen Online. Belege, Rechnungen und Kontoauszüge lädst du direkt und ortsunabhängig hoch, wir verarbeiten sie zeitnah und du hast jederzeit Einblick in deine aktuellen Auswertungen. Das spart Zeit, reduziert Postwege und bereitet dich zugleich optimal auf die kommenden E-Rechnungs-Anforderungen vor. Ein Wechsel zu digitaler Buchhaltung ist unabhängig von deiner Unternehmensgröße jederzeit möglich.

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Hinweis: Alle Angaben (u. a. Freigrenzen, Pauschalen und Höchstbeträge) beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand (Stand 2026). Gesetzliche Änderungen sind möglich – eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Situation ersetzt dies nicht.