FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wir antworten dir auf die wichtigsten Fragen rund um Steuerberatung, Buchhaltung und Steuergestaltung
— für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen.
Einkommensteuererklärung
Muss ich als Arbeitgeber eine Steuererklärung abgeben?
Nicht immer, aber oft lohnt es sich. Zur Abgabe verpflichtet bist du u. a. bei Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Elterngeld), mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkünften über 410 €. Freiwillig lohnt sich die Erklärung fast immer: Der durchschnittliche Erstattungsbetrag für Arbeitnehmer liegt bei über 1.000 €. Frist: 31. Juli des Folgejahres — mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Kann ich mein Homeoffice von der Steuer absetzen?
Ja. Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € / Jahr), ohne dass ein separates Arbeitszimmer nötig ist. Oder ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer (wenn es der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist), bei dem du die anteiligen Raumkosten vollständig abziehen kannst. Wir prüfen, welche Variante für dich passender ist.
Was kann ich als Arbeitnehmer alles von der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer kannst du Werbungskosten über die Arbeitnehmer-Pauschale (1.230 €/Jahr) hinaus geltend machen: Fahrtkosten (0,30 € pro km einfache Strecke), Arbeitsmittel (PC, Bürostuhl), Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten und Kontoführungsgebühren. Dazu Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer und Spenden.
Immobilien & Kapitalvermögen
Ich vermiete eine Wohnung - was muss ich steuerlich beachten?
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig und in der Anlage V zu deklarieren. Gleichzeitig kannst du Werbungskosten abziehen: AfA (2 % / Jahr bei Altbau), Zinsen für Immobiliendarlehen, Renovierungskosten, Hausverwaltung, Grundsteuer und Versicherungen. Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren fällt Spekulationssteuer an. Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei. Wir optimieren deine Vermietungsstrategie.
Wie werden Kapitalerträge, Dividenden & Krypto-Gewinne besteuert?
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaar). Kryptowährungen sind steuerlich Privatvermögen: Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, danach steuerfrei. Staking-Erträge können abweichend zu behandeln sein. Wir helfen bei der korrekten Deklaration.
Familie, Erbschaft & besondere Lebenssituationen
Ich erbe oder erhalte eine Schenkung - was muss ich an das Finanzamt melden?
Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Es gelten Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Übersteigt das Erbe den Freibetrag, wird Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig (7–50 %). Durch frühzeitige Schenkungsstrategie (alle 10 Jahre erneut Freibetrag) lässt sich die Steuerlast legal minimieren. Wir beraten zu Nachlassplanung und Übertragungsstrategien.
Lohnt sich nach der Heirat die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting
In den meisten Fällen ja — besonders bei unterschiedlichen Einkommen der Partner. Beim Splitting werden die Einkünfte addiert, halbiert und der Steuertarif angewendet, wodurch die Progression gebrochen wird. Der Vorteil ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied. Wir berechnen den konkreten Vorteil für deine Situation und empfehlen die optimale Steuerklassenkombination.
Muss ich als Rentner noch eine Steuererklärung abgeben?
Immer mehr Rentner sind steuerpflichtig. Gesetzliche Renten werden mit einem steigenden Besteuerungsanteil erfasst. Kommen Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Nebentätigkeiten hinzu, übersteigen diese schnell den Grundfreibetrag — dann besteht Steuerpflicht. Wir prüfen deine Situation und reichen die Erklärung bei Bedarf ein.