FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wir antworten dir auf die wichtigsten Fragen rund um Steuerberatung, Buchhaltung und Steuergestaltung
— für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen.
Einkommensteuererklärung
Muss ich als Arbeitgeber eine Steuererklärung abgeben?
Nicht immer, aber oft lohnt es sich. Zur Abgabe verpflichtet bist du u. a. bei Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld, Elterngeld), mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkünften über 410 €. Freiwillig lohnt sich die Erklärung fast immer: Der durchschnittliche Erstattungsbetrag für Arbeitnehmer liegt bei über 1.000 €. Frist: 31. Juli des Folgejahres — mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Kann ich mein Homeoffice von der Steuer absetzen?
Ja. Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € / Jahr), ohne dass ein separates Arbeitszimmer nötig ist. Oder ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer (wenn es der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist), bei dem du die anteiligen Raumkosten vollständig abziehen kannst. Wir prüfen, welche Variante für dich passender ist.
Was kann ich als Arbeitnehmer alles von der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer kannst du Werbungskosten über die Arbeitnehmer-Pauschale (1.230 €/Jahr) hinaus geltend machen: Fahrtkosten (0,30 € pro km einfache Strecke), Arbeitsmittel (PC, Bürostuhl), Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten und Kontoführungsgebühren. Dazu Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer und Spenden.
Was kann ich als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigungskraft, Gartenpflege) kannst du 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 € im Jahr, direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Für Handwerkerleistungen (z. B. Renovierung, Reparaturen) gilt ebenfalls 20 %, gedeckelt auf 1.200 € im Jahr — allerdings nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht für das Material. Voraussetzung ist immer eine Rechnung mit unbarer Zahlung per Überweisung. Wir prüfen, welche Kosten sich für dich am meisten lohnen.
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Ich habe einen Minijob oder Nebenjob – muss ich den in der Steuererklärung angeben?
Ein klassischer Minijob (bis 556 € im Monat, Stand 2026) ist für den Arbeitgeber pauschal versteuert und muss in der Steuererklärung grundsätzlich nicht angegeben werden. Anders sieht es aus, wenn der Nebenjob regulär über die Lohnsteuerkarte läuft oder es sich um eine selbstständige Nebentätigkeit über 410 € Gewinn im Jahr handelt — dann besteht Angabepflicht. Wir klären, ob und wie dein Nebenverdienst steuerlich relevant wird.
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Was sind außergewöhnliche Belastungen und wann kann ich sie absetzen?
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, überdurchschnittliche Kosten wie Krankheits-, Pflege- oder Beerdigungskosten. Sie werden nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung anerkannt, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet — meist zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wer diese Grenze überschreitet, kann den übersteigenden Betrag voll absetzen. Wir prüfen für dich, ob sich die Geltendmachung lohnt.
Außergewöhnliche Belastungen Steuer – Krankheitskosten absetzen – zumutbare Eigenbelastung – Pflegekosten Steuererklärung
Immobilien & Kapitalvermögen
Ich vermiete eine Wohnung - was muss ich steuerlich beachten?
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig und in der Anlage V zu deklarieren. Gleichzeitig kannst du Werbungskosten abziehen: AfA (2 % / Jahr bei Altbau), Zinsen für Immobiliendarlehen, Renovierungskosten, Hausverwaltung, Grundsteuer und Versicherungen. Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren fällt Spekulationssteuer an. Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei. Wir optimieren deine Vermietungsstrategie.
Wie werden Kapitalerträge, Dividenden & Krypto-Gewinne besteuert?
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaar). Kryptowährungen sind steuerlich Privatvermögen: Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, danach steuerfrei. Staking-Erträge können abweichend zu behandeln sein. Wir helfen bei der korrekten Deklaration.
Was ändert sich für mich durch die Grundsteuer-Reform?
Seit der Reform wird die Grundsteuer auf Basis neu ermittelter Grundsteuerwerte berechnet, die von den Einheitswerten der Vergangenheit abweichen können — teils deutlich nach oben, teils nach unten. Maßgeblich für die tatsächliche Zahllast sind zusätzlich die neuen Hebesätze deiner Gemeinde, die viele Kommunen im Zuge der Reform angepasst haben. Ob sich deine Grundsteuer erhöht oder senkt, hängt stark vom Einzelfall ab. Wir prüfen deinen Bescheid und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
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Lohnt sich ein Balkonkraftwerk oder eine kleine Solaranlage steuerlich?
Kleine Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden sind seit 2022 vollständig von der Einkommensteuer befreit — Einnahmen aus der Einspeisung musst du also nicht versteuern. Beim Kauf entfällt zusätzlich häufig die Umsatzsteuer durch den Nullsteuersatz. Eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist damit für die meisten privaten Balkonkraftwerke oder Dachanlagen nicht mehr nötig. Wir klären Ausnahmefälle, etwa bei größeren Anlagen oder gewerblicher Nutzung.
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Ich habe eine Ferienwohnung – wie wird die steuerlich behandelt?
Einnahmen aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind grundsätzlich steuerpflichtig, egal ob über ein Portal oder privat vermietet. Bei ausschließlicher Fremdvermietung kannst du sämtliche Werbungskosten (AfA, Zinsen, Nebenkosten, Reinigung, Verwaltung) absetzen. Nutzt du die Wohnung auch selbst, muss der Werbungskostenabzug zeitanteilig aufgeteilt werden — hier prüft das Finanzamt genau, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Wir übernehmen die korrekte Aufteilung und Deklaration für dich.
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Familie, Erbschaft & besondere Lebenssituationen
Ich erbe oder erhalte eine Schenkung - was muss ich an das Finanzamt melden?
Erbschaften und Schenkungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Es gelten Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Übersteigt das Erbe den Freibetrag, wird Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig (7–50 %). Durch frühzeitige Schenkungsstrategie (alle 10 Jahre erneut Freibetrag) lässt sich die Steuerlast legal minimieren. Wir beraten zu Nachlassplanung und Übertragungsstrategien.
Lohnt sich nach der Heirat die Zusammenveranlagung mit dem Ehegattensplitting
In den meisten Fällen ja — besonders bei unterschiedlichen Einkommen der Partner. Beim Splitting werden die Einkünfte addiert, halbiert und der Steuertarif angewendet, wodurch die Progression gebrochen wird. Der Vorteil ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied. Wir berechnen den konkreten Vorteil für deine Situation und empfehlen die optimale Steuerklassenkombination.
Muss ich als Rentner noch eine Steuererklärung abgeben?
Immer mehr Rentner sind steuerpflichtig. Gesetzliche Renten werden mit einem steigenden Besteuerungsanteil erfasst. Kommen Einkünfte aus Vermietung, Kapital oder Nebentätigkeiten hinzu, übersteigen diese schnell den Grundfreibetrag — dann besteht Steuerpflicht. Wir prüfen deine Situation und reichen die Erklärung bei Bedarf ein.
Wie wirkt sich eine Trennung oder Scheidung auf meine Steuerklasse und Steuererklärung aus?
Im Trennungsjahr könnt ihr noch die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif nutzen — ab dem Jahr nach der endgültigen Trennung ist nur noch die Einzelveranlagung möglich, in der Regel mit Steuerklasse I (bzw. II bei Kindern im eigenen Haushalt). Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten lassen sich als Sonderausgaben bis zu 13.805 € im Jahr absetzen, wenn der Empfänger zustimmt und die Zahlung entsprechend versteuert. Wir begleiten dich durch die steuerlichen Folgen einer Trennung.
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Was muss ich als Eltern bei Kindergeld und Kinderfreibetrag beachten?
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob das monatlich ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (inkl. Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) für dich günstiger ist — die sogenannte Günstigerprüfung. Bei höherem Einkommen wirkt sich häufig der Freibetrag stärker steuermindernd aus, das bereits erhaltene Kindergeld wird dann gegengerechnet. Zusätzlich lassen sich Kinderbetreuungskosten zu zwei Dritteln, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Wir übernehmen die Günstigerprüfung für dich.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Günstigerprüfung Finanzamt – Kinderbetreuungskosten absetzen – Steuererklärung mit Kindern
Wie funktioniert die Riester- oder Rürup-Rente steuerlich?
Rürup-Beiträge (Basisrente) kannst du bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend machen — 2026 ist bereits der volle Beitrag steuerlich absetzbar, was die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und gut verdienende Angestellte interessant macht. Bei der Riester-Rente profitierst du von staatlichen Zulagen sowie einem möglichen zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Günstigerprüfung. Beide Varianten werden in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Wir zeigen dir, welche Form der Altersvorsorge sich für deine Situation steuerlich am meisten lohnt.
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Hinweis: Alle Angaben (u. a. Freigrenzen, Pauschalen und Höchstbeträge) beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand (Stand 2026). Gesetzliche Änderungen sind möglich – eine individuelle Prüfung deiner persönlichen Situation ersetzt dies nicht.